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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH

 

1. Geltung:

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, der Fa. Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH (hinkünftig Auftragnehmer (AN)), und natürlichen oder juristischen Personen als Kunden (hinkünftig Auftraggeber (AG)) für alle gegenwärtigen und gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, also auch für etwaige Nach- oder Ersatzteillieferungen sowie künftige Ergänzungs- oder Folgeaufträge, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil der Kostenvoranschläge, Angebote und Rechnungen des AN. Abweichende allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des AG werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht ausdrücklich widersprechen. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. AGB’s des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB’s bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

 

2. Angebote:

Angebote des AN sind unverbindlich, vorbehaltlich Irrtum oder Auslassung. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen, auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Informationsmaterialien angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Technische Angaben in Prospekten, Datenblättern udgl. über Masse und Gewicht sind branchenübliche Richtwerte. Oben genannte Angaben und Informationen sind  unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlags auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.

 

3. Vertragsabschluss:

Angebote im Onlineshop stellen eine unverbindliche Kaufaufforderung dar. Durch das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Kaufanbot ab. Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber kommen erst mit Absenden der schriftlichen Auftragsbestätigungen oder Versand der Ware durch den Auftragnehmer zustande. Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

4. Urheberschutz:

Sämtliche Entwürfe, Planungsunterlagen, Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

5. Preise:

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile bei Lieferung und Abrufung vom Lager ausschließlich Versicherung (ausschließlich Verpackung, ausschließlich Montage, ausschließlich Lieferung und Versand). Eine Berechtigung eines Skontoabzugs besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

Vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, sind gesondert angemessen zu entgelten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Entgelte anzupassen, wenn sich Änderungen im Ausmaß von 5 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Preisänderungen für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss ergeben. Dies gilt bei Konsumentenverträgen nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.

 

6. Zahlungsbedingungen, Verzug:

Die Zahlung hat, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sofort bar bei Lieferung netto ohne Abzug zu erfolgen.

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihre Kreditkarte reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen, Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Sind unternehmerische Kunden im Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtung aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen und alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung fällig zu stellen. Gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn eine rückständige Leistung zumindest seit 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Nebengebühren sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen in Höhe von pauschal € 40,00 proMahnschritt fällig zu stellen.

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf den verwendeten Geschäftspapieren angegebenen Bankkonten oder an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht geleistet werden.

Eine Aufrechnungsbefugnis besteht nur insoweit, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.

Für den Fall der Vereinbarung der Abstattung des Rechnungsbetrags in Teilzahlungen gilt Terminsverlust für den Fall des Verzugs mit einer Teilzahlung als vereinbart, sodass der gesamte aushaftende Betrag sofort und auf einmal fällig gestellt werden kann, wenn der AG mit einer Teilzahlung in Verzug ist. 

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge ua.) und werden der Rechnung zugerechnet. Zurückbehaltungsrechte können durch den Kunden nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Lieferumfang/Montage:

Generell ist keine Lieferung oder Montage in den Preisen enthalten. Sollte gegen separate Verrechnung eine Lieferung oder Montage durchgeführt werden, sind auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen Versorgungsleitungen und das Anschließen der Geräte durch konzessionierte Installationsunternehmer durchzuführen. Sämtliche Stemm-, Verputz-, Maler- und Maurerarbeiten und derartige Arbeiten sowie Ableitungen, Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse sind nicht vom Auftragnehmer zu leisten. Kostenbeteiligung des Auftragnehmers für Baustrom, Wasser, Sanitäreinrichtungen, Abfall, Schuttentsorgung und Reinigung ist ausgeschlossen.

 

8. Lieferfrist:

Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, kann der Auftraggeber deswegen den Auftrag nicht annullieren und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung. Der Auftragnehmer wird erst durch eine schriftliche Fristsetzung auf mindestens 2 Monate bemessen in Lieferverzug versetzt. Wird auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, sofern er dies unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung aus dem Kunden zurechenbaren Umständen verzögert oder unterbrochen, so werden die Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine hinausgeschoben.

Für den Fall des Rücktritts ist der Auftragnehmer zur Herausgabe der erhaltenen Zahlung ohne Zinsen verpflichtet unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Auftraggebers. Die Lieferungs- und Nachfrist ruht, solange der Betrieb der Herstellerfirma oder des Auftragnehmers wegen Streiks, Aussperrung, Transporthindernissen, Betriebsunterbrechungen, zufolge höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen oder Unruhen stillgelegt ist.

 

9. Annahme:

Weigert sich der Auftraggebern, das Kaufobjekt zum festgesetzten Zeitpunkt abzunehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Nachfrist von 8 Tagen zu setzen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist steht dem Auftragnehmer die Wahl zwischen den beiden nachfolgenden Möglichkeiten zu:

a) Hinterlegung auf Gefahr und Kosten des Käufers am Ort, wo sich die Sache befindet, Geltendmachung des vertraglichen Kaufpreises zzgl. anfallender Kosten.

b) Rücktritt vom Vertrag wobei mindestens 30 % des Verkaufspreises zzgl. USt. von dem Auftragnehmer als konventionsweise vereinbarter Schadenersatz beansprucht werden können. Der Nachweis eines größeren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

10. Eigentumsvorbehalt:

Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Kommission geliefert werden. Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen an der Kommissionsware, unabhängig von der Verschuldensfrage. Im Versicherungsfall verpflichtet sich der Auftraggeber, gegen die Versicherung bestehende Ansprüche an den Auftragnehmer abzutreten. Der Verkauf einer Kommissionsware ist binnen 3 Tagen anzuzeigen und zu bezahlen. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, werden vorab an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich von Insolvenz oder Pfändungen zu verständigen. Verpfändung, Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Kommt der Auftraggeber den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Gegenstände auf Kosten sowie ohne Wissen oder Einverständnis des Auftraggebers zurückzuholen und sich zu diesem Zweck auf angemessene Weise Zutritt zu seinem Eigentum zu verschaffen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Besitzstörungsansprüche. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

11. Schutz des geistigen Eigentums:

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder zur Verfügungstellung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung der ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Informationen.

 

12. Änderungen und Stornierungen:

Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Da der Auftragnehmer die zu liefernden Waren nicht selbst erzeugt, ist er berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Auftraggeber dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich beim Auftragnehmer unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung durch den Erzeuger oder Beschaffung der Waren ergeben. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie Streik, politische Auseinandersetzung, extreme Wetterbedingungen uä.

 

13. Rügepflicht:

Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übernahme sofort zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als vorbehaltslos übernommen. Als Zeitpunkt der Übergabe gilt der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens der Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Gründe verweigert. Allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sind ebenfalls sofort bei Übernahme zu rügen, anderenfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat durch den unternehmerischen Kunden unverzüglich, spätestens einen Tag nach Übergabe, schriftlich zu erfolgen. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb dieser angemessenen Frist anzuzeigen. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabszeitpunkt bereits vorhanden war. Mangelhafte Lieferungen oder Proben sind vom unternehmerischen Kunden auf eigene Kosten zu retournieren.

 

14. Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Schadenersatz:

Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist unserer Leistungen ein Jahr ab Übergabe. Der unternehmerische Kunde hat zumindest zwei Behebungsversuche einzuräumen. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses Mangels dar. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung zu ermöglichen. Sind die Mangelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, entstandene Aufwendungen für die Mangelfeststellung oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Bei Feststellung eines Mangels leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Austausch oder Verbesserung. Kosten, die mit einer Verbesserung einhergehen, bspw. durch Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, sind nicht vom Auftragnehmer zu ersetzen.

Sonstige Gewährleistungsansprüche wie Preisminderung gelten einvernehmlich als ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten als ausgeschlossen, wenn durch den Auftraggeber Reparaturen oder sonstige Veränderungen bzw. unsachgemäße Handhabungen vorgenommen wurden oder Betriebsanleitungen nicht befolgt wurden. Keine Haftung besteht für natürlichen Verschleiß, Glasbruch und bei Teilen, die starker Abnutzung unterworfen sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Geräte und Anlagen mindestens einmal jährlich zu warten. Garantien werden, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, nicht gewährt. Bei Garantien der Herstellerfirma, die an den Auftraggeber weitergegeben werden, sind im Garantiefall direkt an den Hersteller Ansprüche zu richten. Eine Haftung des Auftragnehmers aus der Garantie besteht nicht.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Haftungsbeschränkung besteht auch mit der Versicherungshöhe einer Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Eine Haftung des Auftragnehmers für allfällige beim Auftraggeber oder Dritten eintretenden Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.

 

15. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Auftragnehmer und unternehmerischer Auftraggeber verpflichten sich jetzt schon ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Ergebnissen der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

 

16. Rechtswahl/Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich und örtlich am Firmensitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

17. Widerrufsrecht:

Der Verbraucher hat das Recht, von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, binnen 14 Tagen gerechnet ab dem Tag der Übernahme der Ware durch den Verbraucher oder den vom Verbraucher bestimmten Dritten, ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Zur Wahrung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher hat er seinen Entschluss mittels einer eindeutigen (z. B. mit Post versandten, per Telefax oder e-mail übermittelten) Erklärung, den Vertrag zu widerrufen, an uns vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Dafür kann auch nachstehendes Musterwiderrufsformular verwendet werden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.

 

18. Datenschutz-Einwilligung:

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum etc. zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden. Ihm ist auch bekannt, dass seine Daten aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsabschluss und Vertragserfüllung) verarbeitet werden und für die Dauer der Geltung von Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs-und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gegebenenfalls bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, vom Verantwortlichen gespeichert werden.

Verantwortlicher der Verarbeitung ist der Geschäftsführer, Herr Gerhard Samhaber.

Der Kunde stimmt weiters zu, dass die Gerhard Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Adresse, und Kontaktdaten zu Zwecken der Information und Werbung über Produkte der Gerhard Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH elektronisch verarbeitet, und ihm Werbung und Informationen per Post, E-Mail und Fax zusendet.

Diese Einwilligung kann jederzeit gem Art 21 DSGVO mittels Brief an Gerhard Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH, Lanzenberg 8, 4710 Grieskirchen, office@gastropartner-samhaber.at, widerrufen werden, so dass die Verarbeitung seiner Daten ab dem Zeitpunkt des Zugangs seines Widerspruchs nicht mehr zulässig ist. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten bis zum Widerruf bleibt vom Widerruf unberührt.

Über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde enthält die Datenschutzerklärung der Gerhard Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH unter www.gastropartner-samhaber.at/impressum nähere Informationen.

Muster-Widerrufformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

Firma:             Samhaber Gastro- und Kältetechnik GmbH, FN: 296026h

Adresse:          Obertrattnach 136, 4715 Taufkirchen an der Trattnach

e-mail:            office@gastropartner-samhaber.at

Fax:                 +43 7734/35300

 

Hiermit wiederrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

 

Name des/der Verbraucher(s):

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

 

 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Übermittlung auf Papier)

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

Ende der Widerrufbelehrung